Allgemeine Geschäftsbedingungen

Thomas Hucke führt Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Thomas Hucke nur verbindlich, wenn diese von ihm schriftlich bestätigt werden.

Die von Thomas Hucke abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Thomas Hucke nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Seine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

Thomas Hucke ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechtsfragen werden von ihm auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Klienten selbst bereitzustellen.

Thomas Hucke erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm vom Klienten oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von ihm auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Klienten.

Vergütung

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen sind vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.

Sämtliche Leistungen, die Thomas Hucke für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Für die Beratungsleistungen werden die in der Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Vorschläge des Klienten bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von Thomas Hucke anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Sind über die Beratungsleistung hinaus Gestaltungs- und/oder Programmierleistungen vereinbart, muss eine Abnahme dieser erfolgen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug kann Thomas Hucke bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8,0 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5,0 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Nutzungsrechte

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.

Thomas Hucke räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Thomas Hucke. Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

Termine

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelungen.

Zeit und Ort der Beratung werden von den Vertragspartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Terminen pünktlich zu erscheinen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung des Beratungstermins ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Beratungsgesprächen sowie in allen Dokumentationen sind durch Thomas Hucke sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Thomas Hucke handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Thomas Hucke haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Kommunikationsdesigner auch bei Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Thomas Hucke gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, ihn trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Thomas Hucke tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

Vertraulichkeit

Thomas Hucke verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Thomas Hucke, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Thomas Hucke die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Wiesbaden, Januar 2015